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70 Jahre Grundgesetz Schäuble warnt vor Überfrachtung der Verfassung

Vor 70 Jahren wurde das Grundgesetz verkündet. Es sei ein "Glücksfall für Deutschland", sagt der Vizepräsident des Verfassungsgerichts. Bundestagspräsident Schäuble findet auch mahnende Worte.
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble: Rechtsprechung "längst zur Quadratur des Kreises geworden"

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble: Rechtsprechung "längst zur Quadratur des Kreises geworden"

Foto: Kay Nietfeld/ dpa

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) fordert, das Grundgesetz nicht zu überfrachten und der Politik mehr Spielraum zu lassen. In einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" zum 70-jährigen Bestehen der Verfassung warnte er vor einer "überbordenden Verrechtlichung".

Als Beispiel nannte er die Wahlrechtsreform. Durch die immer detailliertere Rechtsprechung sei diese "längst zur Quadratur des Kreises geworden - die zu erklären dann der Politik zufällt". Schäuble fügte hinzu: "Wir sollten nicht zulassen, dass unsere Ordnungen durch unseren Hang zur Perfektion so erstarren, dass wir sie nicht mehr reformieren können."

Das Grundgesetz war am 23. Mai 1949 verkündet worden und anschließend für die Bundesrepublik in Kraft getreten. Im selben Jahr gab sich die DDR eine eigene Verfassung. Mit der Wiedervereinigung 1990 wurde das Grundgesetz die gesamtdeutsche Verfassung.

Der Verfassungsrichter Stephan Harbarth bezeichnete das Grundgesetz derweil als "Glücksfall für Deutschland". Es sei ein "Schutzschild gegen verfassungsfeindliche Strömungen", sagte der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts der "Rhein-Neckar-Zeitung". Zugleich mahnte er bürgerschaftliches Engagement für die Demokratie an. "Auch die beste Verfassung ist ohne den engagierten Einsatz der Bürgerinnen und Bürger für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gegenüber den Feinden letztlich wehrlos."

Sein Kollege Peter Müller nannte im Saarländischen Rundfunk das Grundgesetz "eine nüchterne Verfassung", die sich in den Stürmen der Zeit bewährt habe. "70 Jahre Grundgesetz sind die glücklichsten Jahre in der deutschen Geschichte. Auf der Basis des Grundgesetzes haben sich Freiheit, Wohlstand und Frieden entwickelt. Das ist ein Glücksfall, und diesen Glücksfall darf man auch mal feiern."

Giffey: "Zeit reif für Kinderrechte im Grundgesetz"

Familienministerin Franziska Giffey (SPD) und der Deutsche Kinderschutzbund plädieren dafür, die Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen. 70 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes sei die Zeit reif dafür, sagte Giffey. Die Ministerin weiter: "Kinder haben das Recht auf eine persönliche Entwicklung, sie haben eigene Bedürfnisse und brauchen deshalb besondere Rechte gegenüber dem Staat."

"Wenn die Verfassung die Seele unserer Demokratie ist, dann ist diese Seele ohne die Rechte der Kinder nicht komplett", sagte Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers. Stünden Kinderrechte im Grundgesetz, dann müssten Politik und Verwaltung bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, prüfen, ob ihre Interessen ausreichend berücksichtigt wurden.

Dass die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden, haben Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern soll bis Jahresende einen Vorschlag machen, wie das konkret aussehen soll. Für eine solche Verfassungsänderung sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig.

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cte/dpa