Michael Müllers Plan, Wohnungsbestände der Deutsche Wohnen zurückzukaufen, sorgt für Diskussionen. Worum es in der Debatte geht.

Der am Freitag verkündete Plan des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD), die Wohnungen der einstigen GSW von dem Unternehmen „Deutsche Wohnen“ zurückzukaufen, sorgt für Diskussionen. Die Berliner Morgenpost beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was ist das Ziel?

Angesichts stark steigender Mieten will das Land Berlin Tausende Wohnungen vom Immobilienkonzern Deutsche Wohnen ankaufen. Regierungschef Michael Müller (SPD) bot dem Unternehmen dazu entsprechende Verhandlungen an. Ziel ist es, auf dem Wege der Kommunalisierung ein für alle bezahlbares Mietniveau zu sichern. Konkret zielt das Angebot auf Zehntausende Wohnungen der Firma GSW, die einst in Landesbesitz war und heute zur Deutsche Wohnen gehört.

Was würde der Rückkauf kosten?

Wie viel das Land für die rund 55.000 ehemaligen GSW-Wohnungen im Besitz der Deutsche Wohnen bezahlen müsste, wäre letztlich Verhandlungssache. Als der Senat 2004 die damals 65.000 GSW-Wohnungen verkaufte, zahlten private Investoren 405 Millionen Euro. Rückschlüsse auf den heutigen Marktwert lassen sich aus der Summe kaum ziehen. Denn die Nachfrage nach Wohnungen ist rasant gestiegen, das Angebot ist knapp, die Preise sind förmlich explodiert.

Die Deutsche Wohnen gibt den Buchwert ihrer insgesamt 110.000 Wohnungen in Berlin mit 15,6 Milliarden Euro an. Da die Hälfte aus früherem GSW-Bestand stammt, könnte man kalkulieren, dass Berlin dafür knapp acht Milliarden Euro zahlen müsste. Mehr als eine grobe Orientierung kann diese Rechnung allerdings nicht geben. Die Deutsche Wohnen und der Senat haben bisher keine Summen genannt.

Will die Deutsche Wohnen überhaupt verkaufen?

Jein. Der GSW-Bestand als Ganzes stehe nicht zum Verkauf, sagte Konzernchef Michael Zahn. Bei Verkäufen könne man aber das Land „präferieren“. Was das bedeutet und in welchem Umfang eine Einigung möglich wäre, ist unklar.

Kann das Land die Deutsche Wohnen enteignen?

Die Initiatoren eines Volksbegehrens, unterstützt von der Linke und von Teilen der Grünen, würden das gerne tun. Müller hat es nicht ausgeschlossen, sprach aber von einem sehr komplizierten Verfahren, das nicht einfach umzusetzen sei. Die Unterstützer einer Enteignung berufen sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Dort wird die Möglichkeit, „Grund und Boden“ zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum zu überführen, explizit genannt. Der Artikel steht aber in einem Spannungsverhältnis zum ebenfalls im Grundgesetz festgeschriebenen Eigentumsrecht.

Welche Reaktionen gibt es?

Die Koalition unterstützt Müllers Vorschlag oder will sogar darüber hinausgehen. Opposition, Verbände der Wirtschaft und privater Wohnungsverbände reagierten mit harscher Kritik. Der Berliner Mieterverein begrüßte es dagegen, Wohnungen von „renditeorientierten Unternehmen“ wieder landeseigenen Gesellschaften zuzuführen, die einem sozialeren Mietrecht unterworfen seien.

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