Berlin. Margarete Koppers’ Ernennung zur Generalstaatsanwältin hat ob der Ungereimtheiten mehr als ein Geschmäckle, findet Florian Schmidt.

Berlin hat einmal mehr bewiesen, die Stadt der unbegrenzten Möglichkeiten zu sein. Ja, der rot-rot-grüne Senat zeigt gar, dass selbst das augenscheinlich Unmögliche, das Absurde, möglich ist in der Hauptstadt: Margarete Koppers, ehemals Polizei-Vizepräsidentin, wird offiziell und auf Lebenszeit zur Generalstaatsanwältin ernannt. Obwohl noch immer ungeklärt ist, was sie in ihrer alten Position über die giftbelasteten Schießstände der Polizei wusste. Obwohl gegen sie deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Körperverletzung läuft, das ausgerechnet jene Behörde führt, deren neue Chefin sie ist. Und obwohl weiter unklar ist, weshalb trotz der Vorwürfe kein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet wurde, eine Maßnahme, die wahrscheinlich einen Beförderungsstopp bedeutet hätte.

In jedem anderen Bundesland hätte die Regierung das getan, was die Opposition im Abgeordnetenhaus seit Tagen lautstark fordert. Sie hätte abgewartet, aufgeklärt, Vorwürfe ausgeräumt – nicht zuletzt, um das Ansehen und die Glaubwürdigkeit von Politik und Behörden nicht zu beschädigen. In Berlin aber ticken die Uhren anders. Rot-Rot-Grün wischt die Vorbehalte gegen Koppers lieber weg, beschwichtigt, weicht aus, drückt die Personalie eilig durch – und schafft so Fakten statt Vertrauen.

Wenigstens eine von der Opposition geforderte Sondersitzung des Innenausschusses am kommenden Montag hätte der Senat abwarten können, um Klarheit zu schaffen. Ein Einknicken, ein Gesichtsverlust wäre das nicht gewesen. Vielmehr hätten Innensenator Andreas Geisel (SPD) und Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) so Größe beweisen können. Diese Chance aber haben beide vertan und damit auch Koppers keinen Gefallen getan. Sie nämlich startet nun mit einem Makel offiziell ins neue Amt. Ihre Ernennung hat ob der Ungereimtheiten mehr als nur ein Geschmäckle. Und sie schadet dem Ansehen Berlins.

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