In einigen Behörden durften die Mitarbeiter in den vergangenen Tagen um 14 Uhr gehen. Ob das auch künftig gilt, wird am Montag entschieden

    In den Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Gesundheit, Arbeit und Soziales sowie Justiz durften die Mitarbeiter in der vergangenen Woche bereits um 14 Uhr ihren Dienst beenden. Die jeweiligen Senatoren beziehungsweise ihre Staatssekretäre gewährten ihnen Hitzefrei und begründeten dies mit dem Gesundheitsschutz und den derzeit hohen Temperaturen in den Büros. Nacharbeiten müssen die Beschäftigten die Stunden nicht, sie werden auch nicht von ihrem Arbeitszeitguthaben abgezogen.

    „Das halte ich nicht für angemessen. Angesichts der Herausforderungen, vor denen wir stehen, müssen die Mitarbeiter der Senatsverwaltungen die durch Hitzefrei ausgefallene Arbeitszeit zumindest nachholen. Auch andere Arbeitnehmer, etwa im Einzelhandel, müssen trotz der Temperaturen die Arbeitszeiten einhalten“, sagte der CDU-Abgeordnete Christian Gräff.

    In der von Dilek Kolat (SPD) geleiteten Gesundheitsverwaltung und der von Elke Breitenbach (Linke) geführten Arbeits- und Sozialverwaltung galt die Regelung von Dienstag an, am Mittwoch zogen dann Wirtschaftssenatorin Ramona Pop und Justizsenator Dirk Behrendt (beide Grüne) nach. In den Diensträumen seien Temperaturen von 30 Grad und mehr gemessen worden, sagte Pops Sprecherin Svenja Fritz. „Jeder Arbeitgeber muss auf das heiße Wetter reagieren. Das ergibt sich aus dem Arbeitsschutz, der Fürsorgepflicht und der Arbeitsstättenverordnung“, erläuterte Fritz. Demnach sei bei Temperaturen zwischen 27 und 29 Grad nur noch eine Arbeitszeit von sechs Stunden zulässig, bei bis zu 31 Grad von vier Stunden. Werde diese Marke überschritten, dürften gar nur noch Notfalltätigkeiten erledigt werden. Teilweise hätten die Mitarbeiter aber früher mit dem Dienst begonnen oder die Arbeit von zu Hause erledigt, sagte Fritz.

    In der Kulturverwaltung wurde die Regelung flexibler gehandhabt. Dort gab es keinen pauschalen Dienstschluss um 14 Uhr. Vielmehr sei er nach Rücksprache mit den Vorgesetzten und abhängig von der Temperatur vereinbart worden“, sagte Kultursenator Klaus Lederer (Linke) der Berliner Morgenpost. Ob die Hitzefrei-Regelung fortgesetzt wird, werde am Montag entschieden, hieß es übereinstimmend in den fünf Senatsverwaltungen.

    Andere Landesbehörden verfuhren weniger generös. In der Senatskanzlei und der Stadtentwicklungsverwaltung durften die Mitarbeiter ihre Arbeit zwar auch um 14 Uhr beenden, bekommen aber etwaige Minusstunden abgezogen. Die Finanzverwaltung beschränkte sich sogar auf eine Ausdehnung der Heimarbeitsregelung und einen flexibleren Gleitzeitrahmen. Das heißt: Wer um 14 Uhr gehen wollte, musste entsprechend früh beginnen. Dort wollte man das Hitzefrei-Geschenk anderer Behörden nicht kommentieren. Aus den übrigen Senatsverwaltungen waren am Sonnabend keine Informationen zum Umgang mit der Hitze zu erhalten.

    Nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung hatte es auch in einigen Bundesministerien in der vergangenen Woche Hitzefrei gegeben. Im Auswärtigen Amt sei es den Beschäftigten erlaubt gewesen, während der Kernarbeitszeit (9 bis 15 Uhr) nach Hause zu gehen. Die Arbeit musste allerdings trotzdem erledigt werden. Auch im Gesundheits- und im Verkehrsministerium durften Beamte früher gehen. Das Justizministerium erlaubte den Mitarbeitern, 45 Minuten früher mit dem Dienst zu beginnen und 60 Minuten früher aufzuhören. Versäumte Stunden müssten aber nachgearbeitet werden, hieß es